Verschärfte Regeln für den Energieausweis

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 6. Mai 2021 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Die Anforderungen an Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind ab dem 1.5.2021 wieder einmal verschärft worden. Zusätzliche Angaben, unter anderem zu den Treibhausgas-Emissionen der Immobilie, sind nun erforderlich. Damit werden Energieausweise – wie sollte es anders sein? – in vielen Fällen teurer und ihre Erstellung noch komplizierter. Sie brauchen immer dann einen Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.

[trxcsc-tags]

Die neuen Regeln (auf der Grundlage Gebäudeenergiegesetzes vom November 2020) gelten zunächst nur für neu auszustellende Energieausweise. Da ein Energieausweis immer zehn Jahre gültig ist, könnten Sie also eventuell Glück haben: Falls Ihr vorhandener Energieausweis nach 2011 ausgestellt wurde, brauchen Sie vorerst keinen neuen. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie lediglich selbst nutzen und weder einen Verkauf noch eine Vermietung planen, brauchen sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen. Relevant sind die Änderungen für Verkäufer oder Vermieter, deren Energieausweis entweder älter als zehn Jahre oder noch gar nicht vorhanden ist.

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Auch in Zukunft soll es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen geben: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises wird die Immobilie von Experten begutachtet und anhand des baulichen Zustands, der Wärmedämmung, Heizungstechnik usw. der zu erwartende Energiebedarf errechnet. Verbrauchsausweise dokumentierten dagegen bislang lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Dementsprechend lagen die Kosten für die beiden Energieausweis-Typen weit auseinander: Ein Bedarfsausweis kostete 400 bis 500 Euro, Verbrauchsausweise waren für 25 bis 100 Euro zu haben. Doch das wird sich ändern, da nun auch Verbrauchsausweise detailliertere Angaben enthalten müssen.

Welche Änderungen gelten ab dem 1.5.2021?

Eines vorab: es handelt sich um eher kleine und diffuse Änderungen, die in ihren praktischen Auswirkungen kompliziert abzuschätzen sind. Um bei all diesen Spitzfindigkeiten den Durchblick zu behalten und sicherzustellen, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie nicht an einem kleinen Fehler beim Energieausweis scheitert, holen Sie sich am besten rechtzeitig einen routinierten Immobilienprofi mit ins Boot! Der weiß genau, welche gesetzlichen Pflichten zu beachten und an welcher Stelle sie relevant sind. Hier nun eine kleine Auswahl der neuen Regeln: 1.) Neu ausgestellte Energieausweise müssen die Treibhausgas-Emissionen angeben. So soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie durch einen Blick in den Energieausweis leicht ersichtlich ist. – 2.) Auch Verbrauchsausweise müssen jetzt die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst zahlreiche Detailangaben, bis hin zum Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion für eine Klimaanlage. – 3.) Verschärft wird außerdem die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben im Energieausweis. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Experten, aber viele Daten können Sie als Eigentümer (z.B. in Form von Fotos) selbst zur Verfügung stellen. Dann haften Sie jedoch für die Richtigkeit und müssen sicherstellen, dass der Aussteller des Energieausweises daraus eine verlässliche Einschätzung ableiten kann. – 4.) Dass bereits Immobilieninserate bestimmte Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten müssen, wurde schon mit der novellierten EnEV 2014 eingeführt. Diese Pflichtangaben – und entsprechende Bußgelder bei Verstößen – bleiben unverändert erhalten, gelten in Zukunft allerdings nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern explizit auch für Immobilienmakler.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Energieausweis? Sind Sie unsicher, ob Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie kompetent und vollkommen unverbindlich!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

Foto: © limbi007/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Mario Schiebel
Herr Schiebel steht Ihnen als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger zur Verfügung. Mit einem Master of Science in Immobilienbewertung und einem Bachelor of Engineering in Vermessung bringt Mario Schiebel ein breites Fachwissen für die Branche mit.
036425/22222 0151/44949902
Dr. Andrea Schiebel
Seit 2002 ist die promovierte Biologin und von der Industrie- und Handelskammer ausgebildete Maklerin im Unternehmen aktiv. Sie ist für die Buchhaltung und Social Media verantwortlich und oft die erste am Telefon.
063425/22222 0151/44977121
Cornelia Engelhaupt
Frau Engelhaupt ist ausgebildete Maklerin und seit 2019 Teil unseres Teams. Kontaktieren Sie Frau Engelhaupt gern in allen Angelegenheiten rund um den Kauf/Verkauf, Vermietung oder Besichtigung von Immobilien.
036425/22222 0151/41259279
Carsten Schiebel
Herr Schiebel leitet den Arbeitskreis Sachverständiger beim IVD Mitte und ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger. Als Dipl.-Pol.Wiss./Hochschulingenieur und öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK Erfurt) steht Herr Schiebel Ihnen zur Verfügung. Die Berufsbezeichnung ist Dipl. Ing.-Pol. Wiss.
036425/22222