Immobilienbewertung
Ihr erster Ansprechpartner für die Immobilienbewertung
Als Immobilienbüro mit fast 30-jähriger Erfahrung sind wir der erste Ansprechpartner, damit Sie mit geringstem Aufwand das Bestmögliche für sich erreichen. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit einer breiten Palette an Immobilien. Egal ob saniert, unsaniert, unter Denkmalschutz stehend, oder ob es sich um charmante Altbauten oder moderne Neubauprojekte handelt, wir sind für alle Immobilienangelegenheiten offen und lösen auch komplexe Immobilienherausforderungen.
Unser Team kennt den lokalen Immobilienmarkt und bildet sich regelmäßig weiter. Wir vermitteln hauptsächlich in den Regionen Apolda, Jena, Weimar, Erfurt, Gera und Umgebung, agieren aber auch bundesweit.
Als öffentlich bestellte und zertifizierte Gutachter sind wir für die Immobilienbewertung besonders hoch qualifiziert und können den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln.
Warum zertifizierte Sachverständige?
Je nachdem, für welchen Anlass Sie ein Wertgutachten benötigen, ist ein qualifizierter Immobiliengutachter notwendig. Anders als beispielsweise für Ärzte oder Architekten ist die Berufsbezeichnung des Sachverständigen für Immobilienbewertung nicht geschützt. Um die Qualifikation und die Vertrauenswürdigkeit von Sachverständigen zu verifizieren, haben sich in Deutschland zwei unterschiedliche Qualitätssicherungssysteme etabliert.
Eine Qualifikation im Sachverständigenwesen ist sowohl aus rechtlichen als auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen. Mit der richtigen Ausbildung ist eine seriöse und qualifizierte Tätigkeit sowie eine Anerkennung in der freien Wirtschaft und bei Gericht möglich.
Das lang bewährte System der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen steht dem europaweit einheitlichen System der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber. Die izert sieht es als ihre Pflicht, als erste staatliche Stelle ein transparentes, faires und einheitliches System zur Anerkennung der Qualifikation von Sachverständigen mithilfe der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu schaffen.
Wenn Sie ein Immobiliengutachten in Auftrag geben, legen Sie Ihr Vertrauen in die Hände des Immobiliensachverständigen. Wichtig ist es daher, den Experten für Immobilienbewertung sorgsam auszuwählen und seine Expertise zu prüfen.
Bei der Suche nach einem zuverlässigen Immobiliensachverständigen helfen Ihnen die folgenden Kriterien:
- Qualifikationen und Zertifikate
- Berufsbezeichnung (ein zertifizierter Immobiliensachverständiger kann rechtssichere Verkehrswertgutachten erstellen)
- Mitgliedschaft in Sachverständigenverbänden
- Mitgliedschaft im Gutachterausschuss
- Berufserfahrung in der Immobilienbewertung
- Fortbildungen
- Referenzen
- Leistungsumfang
- Transparenz in der Honorarberechnung
Öffentliche Bestellung
Was ist die öffentliche Bestellung?
Die öffentliche Bestellung ist der Nachweis für besondere Sachkenntnis, überdurchschnittliche Qualifikation und Seriosität des Sachverständigen. Als öffentlich bestellter Sachverständiger ist man darauf vereidigt, Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen. Gutachten müssen inhaltlich nachvollziehbar, nachprüfbar und fachlich richtig erstellt werden. Außerdem besteht Verschwiegenheitspflicht.
Wie wird man öffentlich bestellter Sachverständiger?
In Deutschland gilt die öffentliche Bestellung als wichtigster und angesehenster Qualifikationsnachweis. Für eine öffentliche Bestellung müssen Sachverständige mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Bestellung und Vereidigung erfolgen nach einem mehrstufigen Prüfungsverfahren, in unserem Sachgebiet durch die Industrie- und Handelskammern, und ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Was passiert nach Ablauf der Bestellung? Um nach diesem Zeitraum erneut bestellt zu werden, wird von der Bestellungskörperschaft überprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen und der Sachverständige seiner stetigen Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Die bestellende Kammer überwacht als Aufsichtsbehörde die Einhaltung des umfassenden Pflichtenkataloges.
In Gerichtsverfahren sollen öffentlich bestellte Sachverständige vorrangig herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 Stopp, § 173 VwGO) und ihre Gutachten werden in der Regel von Finanzämtern akzeptiert.
Zertifizierung
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 beinhaltet im Wesentlichen die Bestätigung der persönlichen und fachlichen Kompetenz sowie die Verlässlichkeit von Personen. Die Norm bildet dabei eine weltweit einheitliche Basis für das Vorgehen von Personenzertifizierungsstellen und beinhaltet wesentliche Grundsätze für die Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens.Die von der DIN EN ISO/IEC 17024 vorgegebenen Rahmenbedingungen werden mit der jahrelangen akademischen Kompetenz der Hochschule Anhalt im Bereich der Immobilienbewertung gepaart. Aus der Fachkompetenz und den transparenten und einheitlichen Vorgaben für die Vorgehensweise durch die Norm soll eine anerkannte, faire und transparente Zertifizierung im Bereich der Immobilienbewertung durch die izert etabliert werden.