Das neue Maklergesetz: was ändert sich?

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 11. Dezember 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz über die Regelung der Maklerkosten in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In einigen Regionen war die paritätische Teilung der Provision auch früher schon üblich, aber gerade in Metropolen wie Köln, Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer. Diese sogenannte Außenprovision schafft das neue Gesetz nun – jedenfalls für Wohnimmobilien – vollständig ab. So soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Dabei geht es dem Gesetzgeber primär darum, die Kaufnebenkosten für die Käufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien zu senken. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

Innenprovision

Als einzige zulässige Ausnahme von einem paritätischen Modell kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.

Was steht noch im Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz ist es außerdem jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Mündliche Absprachen zwischen Immobilienverkäufer und Makler haben somit keine Gültigkeit mehr. Die getroffenen Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Es mag sein, dass die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen und auf einen Makler zu verzichten. Dies ist aber nach wie vor keine gute Idee, denn in allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Mehrwert eines Immobilienprofis, der dem Verkäufer von der Immobilienbewertung bis zum Abschluss des Kaufvertrags mit seiner Erfahrung und seinem Know-how zur Seite steht, bleibt auch in Zukunft unangefochten bestehen. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

 

Sie suchen jemanden, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Mario Schiebel
Herr Schiebel steht Ihnen als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger zur Verfügung. Mit einem Master of Science in Immobilienbewertung und einem Bachelor of Engineering in Vermessung bringt Mario Schiebel ein breites Fachwissen für die Branche mit.
036425/22222 0151/44949902
Dr. Andrea Schiebel
Seit 2002 ist die promovierte Biologin und von der Industrie- und Handelskammer ausgebildete Maklerin im Unternehmen aktiv. Sie ist für die Buchhaltung und Social Media verantwortlich und oft die erste am Telefon.
063425/22222 0151/44977121
Cornelia Engelhaupt
Frau Engelhaupt ist ausgebildete Maklerin und seit 2019 Teil unseres Teams. Kontaktieren Sie Frau Engelhaupt gern in allen Angelegenheiten rund um den Kauf/Verkauf, Vermietung oder Besichtigung von Immobilien.
036425/22222 0151/41259279
Carsten Schiebel
Herr Schiebel leitet den Arbeitskreis Sachverständiger beim IVD Mitte und ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger. Als Dipl.-Pol.Wiss./Hochschulingenieur und öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK Erfurt) steht Herr Schiebel Ihnen zur Verfügung. Die Berufsbezeichnung ist Dipl. Ing.-Pol. Wiss.
036425/22222