Das Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen?

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Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Wird Ihnen durch einen Erbfall eine Immobilie zuteil, sollten Sie sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers genauer anschauen. Bei nahen Verwandten wie den eigenen Eltern mögen Sie diese vielleicht noch kennen, vielleicht sind sie in dem übertragenen Eigenheim sogar aufgewachsen. Erben Sie aber beispielsweise die Eigentumswohnung einer Tante, zu der sie wenig Kontakt hatten, wird dies schwieriger.

Nur wenn Sie die finanziellen Verhältnisse sowie den Zustand und den Wert der Immobilie kennen, ist es für Sie möglich auf einer gut informierten Basis zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sie haben nämlich qua Gesetz die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht abzulehnen. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.

In Ausnahmefällen, etwa wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder Sie selbst im Ausland wohnen, wird diese Frist unter Umständen verlängert.

Um sich ein umfangreiches Bild über die finanzielle Situation des Verblichenen zu machen, sollten die Bankkonten geprüft werden und eruiert werden, ob es Anlagen in Aktien und Fonds gibt sowie Ersparnisse. Umgekehrt kann es auch sein, dass er Schulden angehäuft, Bürgerschaften übernommen hat oder noch laufende Kredite, Verbraucher- oder Immobiliendarlehen, existieren. Denn als Erbe übernehmen Sie auch die Außenstände des Erblassers.

Sind seine Unterlagen sehr unübersichtlich, können Sie beziehungsweise die Miterben eine so genannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Auch Gläubiger können eine solche Pflegschaft beantragen. Sie dient dazu, das Vermögen des oder der Erben von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen. So soll erreicht werden, dass das private Vermögen der Erben nicht tangiert wird, falls aus dem Erbe überraschenderweise viele Gläubiger befriedigt werden müssen. Damit wird die Haftung des Nachlassempfängers begrenzt.

Immer wichtiger wird zudem der digitale Nachlassverwalter, der sich um das Löschen von E-Mail-Accounts, Websites und Profilen bei Sozialen Medien kümmert.

Sind im Erbe ein oder mehrere Liegenschaften enthalten, sollten Sie diese, falls Sie diese nicht kennen, genau unter die Lupe nehmen. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus ist zu prüfen, ob alle Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet sind, wie der Zustand des Gebäudes sowie der vermieteten Flächen ist, ob größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen und die Immobilie sich trägt, sprich mit den Mieteinnahmen Renditen erwirtschaftet werden. Wird das Gebäude von einem Verwalter bewirtschaftet kann dieser dazu Auskunft geben. Er hat auch die entsprechenden Unterlagen.

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sollten Sie ebenfalls Zustand und Ausstattung einer Prüfung unterziehen und hierbei gegebenenfalls die Hilfe eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers in Anspruch nehmen. Haben sich Sanierungen angestaut und übersteigen diese Ihr Budget oder haben Sie kein Interesse, die Immobilie zu halten und zu vermieten, etwa weil sie weit weg von ihrem Wohnort liegt, sollten Sie diese veräußern.

Sie wissen nicht, ob es sinnvoll ist, die geerbte Immobilie anzunehmen? Wir schätzen für Sie den Wert ein.

Foto: Witthaya

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